Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Anpassung der Anlage 1 der Verordnung an den aktuellen wissenschaftlichen Stand, Festlegungen von Höchstverschreibungsmengen für bestimmte Wirkstoffe, Aufhebung des § 7 der Verordnung, redaktionelle Änderungen