Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
Berücksichtigung von Jungwein bei der Umrechnung der von Betrieben übernommenen Mengen an Weinerzeugnissen, Bundesermächtigung zur Regelung des Umrechnungsverfahrens, Länderermächtigung zur Festlegung von Bedingungen für aus kleineren geografischen Einheiten stammende oder unter erschwerten Bedingungen erzeugte Weine, Bußgeldvorschriften für auch im Lebensmittelrecht enthaltene Sanktionen bei Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit (Artikel 19 der EG-Verordnung 178/2002), Aufhebung unklarer Begrifflichkeiten und Anpassung an EU-Recht;<br /> Änderung versch. §§ Weingesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L31, 01.02.2002, S. 1)