Siebtes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des technischen Hilfsdienstes und des Katastrophenschutzes, Übertragung der bisherigen Regelungen betr. Sonderfahrberechtigung für ehrenamtlich Tätige zur Führung von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 t auf Fahrzeuge bis 7,5 t, organisationsinterne Einweisung und Prüfung, Ausweitung der Sonderfahrberechtigung auf das Führen von Fahrzeugkombinationen;<br /> Änderung §§ 2 und 6 Straßenverkehrsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Unzureichende Regelung im Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Gesta 16. WP J054)<br /> Siehe auch J003<br /> <br style="font-weight: bold;" /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Klarstellungen betr. Organisationen des Katastrophenschutzes und Möglichkeit der Prüfung durch Fahrlehrer; <br /> erneute Änderung § 2 Straßenverkehrsgesetz