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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-6561

Siebtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (G-SIG: 16019313)

Stage enactedUpdated 16d ago

<strong>Bezug:</strong> Außerkrafttreten der Regelung über den Zugriff auf das Zentrale Einwohnerregister der DDR (ZER) am 31.12.2005 <p><strong>Inhalt:</strong> Ermächtigung der Bundesbeauftragten, die Identifizierungsdaten aus dem Zentralen Einwohnerregister der DDR (ZER) auch zukünftig zu nutzen, Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit unter bestimmten Voraussetzungen für Personengruppen mit herausgehobener politischer Bedeutung, Erweiterung der Ermächtigung der Bundesbeauftragten zur Herausgabe von Unterlagen für Forschungszwecke und zur Verwendung durch die Medien, Installierung eines wissenschaftlichen Beratergremiums;<br /> Änderung versch. §§ Stasi-Unterlagen-Gesetz, Einfügung § 39a betr. Wissenschaftliches Beratergremium. <br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.</p> <p><span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</span> Redaktionelle Änderungen; Präzisierungen zum zu überprüfenden Personenkreis; Befristung der Überprüfungsmöglichkeiten auf weitere fünf Jahre, unbefristete Überprüfung bei Personen, die Aufarbeitungsfunktionen erfüllen; Lagerung der Akten im Archiv des Deutschen Bundestages; Einsicht in Original-Unterlagen für wissenschaftliche Forschungsarbeit an Hochschulen; Unterlagen verstorbener Personen stehen 30 Jahre nach dem Tod zur Verfügung, Verschwiegenheit des Wissenschaftlichen Beratergremiums.</p> <p><strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR/Siebtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen- Gesetzes * Deutsche Demokratische Republik/Siebtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes * Ordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung zu § 45 StUG/Aufhebung der Verordnung betr. StUG</p> <p> </p>