Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (G-SIG: 10020232)
<b>Bezug:</b> Weitgehend identische Regierungsvorlage wurde bereits in der 9.WP eingebracht (BR Drs. 198/82, BT Drs. 9/1913, s.a. GESTA/9.WP/S.421) Gesetzentwürfe gleicher Materie aus 8. und 9.WP (BT Drs. 9/1062, s.a. GESTA/9.WP/S.413) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§: Ausdehnung des aktiven Wahlrechts auf Deutsche im Ausland, Umstellung des Berechnungsverfahrens für die Sitzverteilung auf das System Niemeyer, Änderung von Fristen und Terminen für im Ausland lebende Deutsche, Verkürzung der Fristen und Termine für den Fall einer Auflösung des Deutschen Bundestages, Begrenzung des Ausschlusses vom Wahlrecht auf die Fälle der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Schuldunfähigkeit, Regelung über die Anzeige der Beteiligung an der Wahl durch kleinere Parteien. Durch das Gesetz erhöhen sich infolge der Ausdehnung des Wahlrechts auf außerhalb der Bundesrepublik lebende Deutsche die Kosten einer jeden Bundestagswahl um etwa 1,5 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Jede Beeinflussung der Wähler an und unmittelbar vor dem Zugang zum Wahllokal, z.B. durch Unterschriftensammlungen oder Wahlpropaganda ist unzulässig. Weiterhin wird eine Neuabgrenzung und Neubeschreibung von Wahlkreisen vorgenommen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Deutscher Staatsangehöriger im Ausland/Ausdehnung des aktiven Wahlrechts auf Deutsche im Ausland * Hare-Niemeyer-Verfahren/ Umstellung des Berechnungsverfahrens für die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag auf das System Niemeyer * Bundestag/Verkürzung der Fristen und Termine für den Fall einer Auflösung des Deutschen Bundestages * Wahlrecht/Ausdehnung des aktiven Wahlrechts auf Deutsche im Ausland; Begrenzung des Ausschlusses vom Wahlrecht auf die Fälle der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Schuldunfähigkeit * Partei/Regelung über die Anzeige der Beteiligung an der Bundestagswahl durch kleinere Parteien