Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (G-SIG: 15019278)
<b>Bezug:</b> Vorschläge des Bundesverfassungsgerichts für den Fall einer Verfahrenskumulation von abstrakter Normenkontrolle bzw. Vorlageverfahren des BGH im Zusammenhang mit der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen (§ 36 Untersuchungsausschussgesetz) Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs. 621/03 C059 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 14 und 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz: Klarstellungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten beider Senate des Bundesverfassungsgerichts in besonderen Fällen, Gesetzeskraft von im bundesstaatlichen Normenkontrollverfahren getroffenen Feststellungen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Normenkontrolle/Klarstellung beim Normenkontrollverfahren * Bundesverfassungsgericht/Abgrenzung der Zuständigkeiten der Senate