Siebte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (G-SIG: 10021192)
Erhöhung der zulässigen Achslast von Kraftomnibussen von 10 auf 11 Tonnen und des zulässigen Gesamtgewichts zweiachsiger Omnibusse von 16 auf 17,6 Tonnen bei gleichzeitiger Neufassung der Besetzungsvorschriften; Aufnahme fahrzeugtechnischer Anforderungen zur straßenschonenden Bauweise in die VO