Siebte Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (G-SIG: 09021438)
Umsetzung dreier EG-Richtlinien in nationales Recht, u.a. durch Einführung einer Liste der ausschließlich zugelassenen Konservierungsstoffe, die endgültige Zulassung bzw. das Verbot bestimmter Inhaltsstoffe, die bisher nur vorläufig zugelassen waren und die Festlegung von Untersuchungsverfahren zur Überprüfung kosmetischer Mittel auf ihre Zusammensetzung