Siebte Verordnung zur Änderung der Getreide-Mitverantwortungsabgabeverordnung (G-SIG: 11021447)
Umstellung der Definition des Kleinerzeugers von der Getreidefläche auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Beihilfe wird künftig durch die Bundesfinanzverwaltung gewährt. Die Anerkennungsbescheinigung wird aufgrund eines Verwaltungsverfahrens der Länder erteilt. Kontrollvorschriften