Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 16019042)
<span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zur Abgeordnetenentschädigung (E40, 296, 315f)<br /> Wiedervorlage der bereits in der 14. WP eingebrachten Gesetzentwürfe auf BT-Drs 14/ 1732 und 14/4128 (s. GESTA 14. WP 2a-B33 und 2b-B64) und des in der 15. WP auf BT-Drs 15/753 (s. GESTA 15. WP 2a-B13) eingebrachten Gesetzentwurfs<br /> Siehe auch B005<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Inhalt:</span> Änderung § 30 Abgeordnetengesetz: Berufung einer unabhängigen Sachverständigenkommission durch den Bundespräsidenten zur jährlichen Festsetzung (jeweils zum 1. März) der Abgeordnetenentschädigung, Überprüfung der rechtlichen Angemessenheit der Altersversorgung durch die Kommission bis zum 1. September 2006.<br /> <br /> Es entstehen Kosten für die Arbeit der Kommission.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Nebenschlagwörter:</span> Diäten/Einsetzung einer unabhängigen Sachverständigenkommission zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung * Altersversorgung/ Überprüfung der Angemessenheit der Altersversorgung der Abgeordneten