Siebenundzwangzigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (27. ÄndGLAG)
Gleichzeitige Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz und der Sozialversicherungsrente: Vorziehung des Anpassungstermins für die Unterhaltshilfe auf den 1. Juli, erstmals mit Wirkung vom 1. Juli 1973<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen, insbesondere stufenweise Vorverlegung der Anpassungstermine für die Unterhaltshilfe in den Jahren 1974 und 1975 um jeweils ein Vierteljahr, damit ab 1. Juli 1975 gleichzeitige Anpassung der Unterhaltshilfe und Sozialversicherungsrenten