Siebenundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Siebenundvierzigste Anrechnungsverordnung - 47. AnrV)
Festlegung des anzurechnenden Einkommens zur Feststellung von Ausgleichs- und Elternrenten
Festlegung des anzurechnenden Einkommens zur Feststellung von Ausgleichs- und Elternrenten