Siebentes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Siebentes Anpassungsgesetz - KOV - 7. AnpG - KOV -)
Zweite und letzte Stufe der Vorverlegung der Termine für die Anpassung der Versorgungsleitsungen nach dem Bundesversorgungsgesetz entsprechend der mit dem Fünften Anpassungsgesetz beschlossenen Änderungen: Anhebung der in § 56 Bundesversorgungsgesetz bestimmten Leistungen um 11,1 v.H sowie redaktionelle und Folgeänderungen;<br /> Änderung diverser §§ Bundesversorgungsgesetz, §§ 22, 36 und 47 Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung sowie § 1 Erstes Überleitungsgesetz<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen