Siebente Verordnung zur Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung (G-SIG: 00021055)
In Anpassung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 17. September 1976 wird festgelegt, welche Honorarbeträge in die Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Sozialen Wohnungsbau bzw. den Wohnungsbau gemeinnütziger Wohnungsbauunternehmen übernommen werden können