Siebente Verordnung zur Änderung der Klauentiere-Einfuhrverordnung (G-SIG: 00021399)
Wegfall der obligatorischen amtstierärztlichen Untersuchung lebender Klauentiere vor der Einfuhr oder dem Transit entsprechend der Rechtsprechung des EuGH. Zulässig bleiben regelmäßige Dokumentenkontrollen einschließlich Identitätsprüfung sowie Stichprobenuntersuchungen im Verdachtsfall