Sicherungsniveau vor Steuern für die Jahre 2013, 2020 und 2030 bei Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung bzw. der Entgeltumwandlung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welches Sicherungsniveau vor Steuern ergibt sich ceteris paribus (gemäß getroffener Annahmen im Rentenversicherungsbericht 2012 für die demografische Entwicklung und die Entwicklung der Löhne) für die Jahre 2013, 2020 und 2030, wenn die geringfügige Beschäftigung mit Wirkung zum 1. Januar 2013 abgeschafft wird?<br /> <br /> Welches Sicherungsniveau vor Steuern ergibt sich ceteris paribus (gemäß getroffener Annahmen im Rentenversicherungsbericht 2012 für die demografische Entwicklung und die Entwicklung der Löhne) für die Jahre 2013, 2020 und 2030, wenn die Entgeltumwandlung mit Wirkung zum 1. Januar 2013 abgeschafft wird?