Sicherungsnachrüstung des Zwischenlagers Nord
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen konkreten Schritten in Bezug auf die bundeseigenen Energiewerke Nord GmbH sorgt die Bundesregierung dafür bzw. will sie dafür sorgen, dass die Optionenprüfung und anschließende Antragstellung der Energiewerke Nord GmbH zur Sicherungsnachrüstung des Zwischenlagers Nord sich beschleunigt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 1, Plenarprotokoll 18/208, Anlage 2), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die Energiewerke Nord als einzige aller Betreiber von Zwischenlagern für hochradioaktive Brennelemente noch keinen entsprechenden Nachrüstantrag gestellt haben?