Sicherung und Kontrolle des Endverbleibs der in Saudi-Arabien mit deutscher Lizenz produzierten G36-Sturmgewehre
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was gedenkt die Bundesregierung zur Sicherung und Kontrolle des Endverbleibs der in Saudi-Arabien mit deutscher Lizenz produzierten G36-Sturmgewehre gemäß den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ gegenüber dem Empfängerland Saudi-Arabien, dem Produzenten und gegenüber dem deutschen Exporteur zu tun?<br /> <br /> Sind mit dem Angebot der in Saudi-Arabien in Lizenz gefertigten G36-Sturmgewehre des Produzenten im Internet erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit und Fähigkeit Saudi-Arabiens zur Kontrolle des Endverbleibs angebracht, und müssten entsprechend der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ zum Endverbleib nach Kapitel IV Absatz 3 und 5 bei einem Weiterverkauf ohne deutsche Genehmigung alle weiteren Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien gestoppt werden?