Sicherung eines beschrankten Bahnübergangs bei Außerbetriebnahme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie muss ein Bahnübergang gesichert werden, wenn aufgrund einer Baumaßnahme die Schranke an einem üblicherweise beschrankten Bahnübergang außer Betrieb genommen wird, und findet die Bundesregierung es ausreichend, wenn der Übergang nur von Posten mit Hilfe von Flatterbändern und einer Leuchte gesichert wird, die gerade in den Nachtstunden von Autofahrern leicht übersehen werden können, weil sie mit hellem rotem Blinklicht rechts und links der Straße rechnen, wenn ein Zug kommt, und sie über die Änderung der Regelung am Bahnübergang bei der Annäherung nicht rechtzeitig z. B. durch auffällige Hinweistafeln warnend hingewiesen werden?