Sicherung einer lebenswerten Umwelt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist es nach Auffassung der Bunderegierung möglich, eine, wie im Kabinettbeschluss vom 19. September 2018 niedergeschriebene "Sicherung einer lebenswerten Umwelt" zu garantieren, wenn keine der sechs Arbeitsgruppen der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität die Stärkung und Weiterentwicklung des Umweltverbundes (Radverkehr, ÖPNV und Fußverkehr) zum Hauptthema macht, und wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, in die beratende Kommission der Nationalen Plattform "Zukunft der Mobilität" nur Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU- sowie der SPD-Bundestagsfraktion einzubeziehen und die Opposition nicht einzubinden?