Sicherung des Geländes der ehemaligen Heeresversuchsstelle Kummersdorf gegen Zerstörung und Entwendung denkmalgeschützter Substanz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die durch die unzureichende Sicherung des Geländes der Heeresversuchsstelle Kummersdorf-Gut erfolgende fortlaufende Zerstörung und die Entwendung denkmalgeschützter Substanz abzustellen, und wie bewertet sie diese Vorkommnisse als landesdenkmalschutzrechtlich Verpflichtete und der zivilrechtlichen Sicherungspflicht unterliegende Eigentümerin des Geländes?