Sicherung des Existenzminimums für Hartz-IV-Empfänger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, dass Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehende Krankenkassenmitglieder unterhalb das im SBG II definierte Existenzminimum fallen können, da ihre zu leistenden Zuzahlungen den Betrag deutlich übersteigen, der für Gesundheitsleistungen im Regelsatz kalkuliert ist, und ist es zutreffend, dass auch allein lebende und nicht familienversicherte Krankenkassenmitglieder, deren Einkommen sehr knapp über der Bedarfsgrenze nach dem SGB II liegen, nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge nach Abzug der nach der Belastungsgrenze (§ 62 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V) zu leistenden Zuzahlungen sogar weniger Geld zur Verfügung haben können, als SGB-II-Beziehende also ebenfalls in Armut fallen, da in diesem Fall die Belastungsgrenze nach § 62 Absatz 2 Satz 6 nur nach dem Regelsatz bemessen wird?