Sicherung des Bedarfs auf Lernförderung gemäß Bundesverfassungsgericht bei der Novellierung der Regelbedarfssätze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung es für eine angemessene Umsetzung des Urteils das Bundesverfassungsgerichtes, den Bedarf auf Lernförderung zu sichern, wenn nach § 28 Absatz 4 SGB II bzw. § 34 Absatz 4 SGB XII in der Fassung des Referentenentwurfes eines „Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ nur ein Anspruch besteht, wenn das „wesentliche Lernziel“ – nämlich die Versetzung – verfehlt wird?