Sicherung des Atomkraftwerks Fessenheim gegen Flugzeugabstürze vor dem Hintergrund der Nutzung des Flugplatzes Bremgarten durch schwere Luftfahrzeuge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung da-rüber, inwiefern die schwersten Luftfahrzeuge, die den Flugplatz Bremgarten im Breisgau für Starts und Landungen nutzen dürfen (bitte möglichst deren maximales Startgewicht und Maximalgeschwindigkeit angeben), der Auslegung des unweit von diesem Flugplatz gelegenen grenznahen Atomkraftwerks Fessenheim gegen Flugzeugabstürze entsprechen, und was sind nach ihrer Kenntnis bezüglich der Fragestellung die aktuellsten Veränderungen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/12296 vom Mai 2017)?