Sicherung der städtischen Infrastruktur und des Milieuschutzes durch Anwendung des kommunalen Planungsrechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung die Kommunen auch bei Anwendung des Höchstpreisverfahrens durch die BImA in der Pflicht, städtische Infrastruktur und Milieuschutz durch Anwendung des kommunalen Planungsrechts zu sichern, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das kommunale Planungsrecht (beispielsweise die Ausweisung von Sanierungsgebieten oder die Sicherung notwendiger Infrastruktur) in die Vermögensrechte der BImA, d. h. des Bundes als Grundstückseigentümer/-in eingreifen muss, wenn dies stadtentwicklungspolitisch geboten ist?