Sicherung der Qualitätsstandards bei Gemeinschaftsunterkünften für Arbeiter und technischen Regeln für Arbeitsstätten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Einführung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes sicherstellen, dass die Qualitätsstandards der Gemeinschaftsunterkünfte von Arbeiterinnen und Arbeitern nicht an die Dauer des Aufenthalts in ebendiesen gekoppelt sind und die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR 4.4) bis zu einer eventuellen Anhebung der Standards nicht außer Kraft gesetzt werden?