Sicherung der Mobilität von SGB II-Leistungsempfängern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lässt es sich rechtfertigen, dass für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem SGB II zwar einerseits der Besitz eines Personenkraftwagens angemessen ist, um auch eine Erwerbstätigkeit aufnehmen bzw. ausüben zu können, andererseits der Unterhalt bei der Regelsatzbemessung nicht berücksichtigt wird, und müsste alternativ zur Sicherung der Mobilität nicht auf jeden Fall eine Monatskarte für den öffentlichen Personennahverkehr garantiert sein, anstatt nur auf die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben von Haushalten, die keine Ausgaben für Kraftstoff und Schmiermittel tätigen, abzustellen?