Sicherung der Mitwirkung des Bundes an Entscheidungsprozessen in Aufsichtsgremien während des Regierungswechsels
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die geschäftsführende Bundesregierung darauf hinwirken, dass Entscheidungen, die in von der Bundesregierung mitbesetzten Aufsichtsgremien getroffen werden müssen – wie beispielsweise über den Grundstücksverkauf an einen Investor für eine Eventhalle beim Flughafen München durch den Aufsichtsrat der Flughafen München GmbH – und die zwischen dem Zeitpunkt der Fragestellung und dem Zusammentreten einer neuen Bundesregierung bzw. der darauf folgenden Nachbesetzung entsprechender Gremien stattfinden soll, auf einen späteren Zeitpunkt vertagt werden, um der nachfolgenden Bundesregierung eine angemessene Mitwirkung zu sichern, und wenn nein, warum nicht (vgl. u. a. www.merkur.de/lokales/freising/freising-ort28692/freising-event-arena-am-flughafen-gegenwind-aus-muenchen-invest or-haelt-an-plaenen-fest-91081721.html | www.gruene-fraktion-bayern.de/fileadmin/bayern/user_upload/download_dateien_2018/Anfragen_Antraege_Gutachten/2020/Dossier_Eventhalle_FMG_geschwaerzt.pdf | www.gruene-fraktion-bayern.de/themen/innenpolitik-recht-und-justiz/2020/internesdossier-des-finanzministeriums-ueber-event-arena-am-flughafen-muenchen/ | https://deinfreising.de/muccc/positionspapier-eventhalle/ sowie darin enthaltene weiterführende Links und Dokumente)?