Sicherstellungszuschläge für Geburtshilfestationen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage der Bayerischen Staatsregierung, dass das Fallpauschalensystem die voranschreitende Schließung von Geburtshilfestationen im ländlichen Raum befördert und die Regularien auf Bundesebene für Sicherstellungszuschläge keine flächendeckende Lösung bieten (www.kerstin-celina.de/wp-content/uploads/2018/ 09/Celina-2022-G.pdf), und wie viele Krankenhäuser erfüllen nach Einschätzung der Bundesregierung die Kriterien, um die Sicherstellungszuschläge für Geburtshilfestationen zu beantragen (bitte nach nach Bundesländern aufschlüsseln)? <br /> <br /> Hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die vom G-BA entwickelten bundeseinheitlichen Kriterien für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen für geeignet, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierte Ziel der Sicherstellung einer wohnortnahen Geburtshilfe zu erreichen (www. bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2018/ 03/2018-03-14-koalitionsvertrag.pdf;Jsessionid= B4B5527BB3389943F017FD033868067E. s6t2?__blob=publicationFile&v=6, Seite 98, Zeile 4556), und plant die Bundesregierung eine Evaluierung dieser Kriterien?