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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-303535

Sicherstellung von wettbewerbsfähigen Strompreisen für energieintensive Unternehmen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann legt die Bundesregierung ihren ersten, im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierungsbericht zu Auswirkungen der Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung vor, der eigentlich zum 15. August 2022 fällig war und laut Mitteilung vom gleichen Tag (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/ueberprufung-der-reduzierung-und-beendigung-der-kohleverstromung.pdf?__b lob=publicationFile&v=4) spätestens im ersten Quartal 2023 vorgelegt werden sollte und angesichts des beschlossenen vorzeitigen Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung in NordrheinWestfalen umso wichtiger für das aktuelle Lagebild und die einzuleitenden notwendigen nächsten Schritte wäre, und welche Gründe rechtfertigen es aus Sicht der Bundesregierung, die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierungsfrist um mehr als ein Jahr verstreichen zu lassen?<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung angesichts ihrer Pläne, wettbewerbsfähige Strompreise für energieintensive Unternehmen sicherzustellen, sofern diese im internationalen Wettbewerb stehen (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/W/wettbewerbsfaehige-strompreise-fuer-die-energieintensiven-unternehmen-in-deutschland-und-europa-sicherstellen.html), der Antwort der damaligen Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8097 zu, wonach es durchaus zu "Überschneidungen im Angebot" kommen kann zwischen Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, und solchen, die das nicht tun, und wenn ja, stehen diese Unternehmen dann nach Ansicht der Bundesregierung untereinander im Wettbewerb?