Sicherstellung von Assistenzen für behinderte Menschen während einer Quarantäne
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Möglichkeiten haben Personen, die Assistenzen über das Arbeitgeber-Modell oder in ähnlichen Settings organisieren, die notwendige Assistenz auch dann sicherzustellen, wenn sie unter Quarantäne gestellt werden, bis eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 ausgeschlossen oder bestätigt ist, und welche infektionsschutzrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gelten in derartigen Fällen? <br /> <br /> Welche alternativen Leistungen (z. B. Kurzzeitpflege) können sie kurzfristig in Anspruch nehmen, ohne die Finanzierung des Settings zu gefährden, dass sie üblicherweise nutzen?