Sicherstellung uneingeschränkter Inspektionen undeklarierten nuklearen Materials oder von Aktivitäten im Widerspruch zu JCPOA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung jederzeitige und uneingeschränkte Inspektionen undeklarierten nuklearen Materials oder von Aktivitäten im Widerspruch zu JCPOA (Joint Comprehensive Plan of Action) durch die P5+1-Staaten bzw. die International Atomic Energy Agency (IAEA) vor dem Hintergrund der Frist von 24 Tagen in den Vertragspunkten 74 bis 78 des JCPOA und Presseberichten, die von einer Überschreitung der 24-Tage-Frist ausgehen (WALL STREET JOURNAL vom 21. Juli 2015), sicher, und worauf bezieht sich die Berichterstattung über angebliche Zusatzverträge (DIE WELT vom 21. August 2015) im Einzelnen?