Sicherstellung einer Versorgung Behinderter durch geimpftes Personal am Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz (im Rahmen der Versorgung durch das Persönliche Budget)
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung, die im § 20a Absatz 1 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und in der Gesetzesbegründung zum "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie" erwachsene Menschen mit Behinderung, die in den verschiedenen Wohnsettings oder der eigenen Wohnung durch Assistentinnen oder Assistenten im Rahmen des Persönlichen Budgets versorgt werden, richtigerweise als schutzwürdig erachtet hat, keine Regelung getroffen, die gewährleistet, dass die dort geschützten Personen auch an ihrem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz einen Anspruch auf Versorgung durch geimpftes Personal haben, und plant die Bundesregierung hier eine Ausweitung des Schutzes von Menschen mit Behinderungen?