Sicherstellung einer interdisziplinären Vorsorge von Schwangeren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine interdisziplinäre Vorsorge von Schwangeren abwechselnd bei ihrer Hebamme und beim Frauenarzt, worauf Schwangere als gesetzlich Versicherte in der Schwangerschaft gemäß § 24d Satz 1 SGB V einen Anspruch haben und die sie auch gern in Anspruch nehmen, sichergestellt und dabei von den einzelnen Leistungsträgern jeweils in den eigenen Systemen abgerechnet werden kann?