Sicherstellung einer ausreichenden ambulanten psychotherapeutischen Versorgung
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Hinweis aus dem Gutachten 2014 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen umzusetzen, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung nicht weiterer Ausdünnung ausgesetzt werden darf (Seite 371 Nummer 464), und welche Planungen gibt es zu den weiteren dort genannten Empfehlungen des Sachverständigenrates für eine ausreichende ambulante psychotherapeutische Versorgung?</p>