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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-61761

Sicherstellung einer angemessenen Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen nach dem EBM-Abschnitt 35.2

Stage otherUpdated 4mo ago

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Hält die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht Maßnahmen für erforderlich, und wenn ja, welche, weil der Bewertungsausschuss seine Pflicht nicht erfüllt habe (vgl. Pressemitteilung der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung e. V. vom 2. Juli 2014), bis zum 30. Juni 2014 die antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen des EBM-Abschnitts 35.2 (EBM &ndash; Einheitlicher Bewertungsmaßstab) dahin gehend zu überprüfen, ob die seit dem 1. Januar 2009 gültige Bewertung dieser Leistungen die angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sicherstellt und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entspricht?</p>