Sicherstellung des Zugangs zu Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für Frauen unabhängig vom Aufenthaltsstatus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung, vor dem Hintergrund mehrfacher Aufforderungen des CEDAW-Ausschusses und konkreter Vorgaben der Istanbul-Konvention, deren Umsetzung für die Bundesregierung verpflichtend ist, die in der Istanbul-Konvention vorgesehenen obligatorischen Zugänge zu Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für alle Frauen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, sicherstellen, und wie soll effektiver Zugang zum Schutz für alle Frauen, ungeachtet der aufenthaltsrechtlichen Situation, gewährt werden, wenn bspw. die in § 87 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelten Meldepflichten weiterhin bestehen, welche nach meiner Auffassung den Schutz von Frauen vor geschlechtsbezogener Gewalt als eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen verhindern würden?