Sicherstellung des Tierschutzes bei Lebendtiertransporten während der Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die neue Durchführungsverordnung (EU) 2020/466 der Kommission vom 30. März 2020 die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport sowie der Tierschutztransportverordnung für innerdeutsche, innereuropäische und Lebendtiertransporte in EUDrittstaaten nach Auffassung der Bundesregierung sichern, bzw. welche eigenen konkreten Sondermaßnahmen hält die Bundesregierung für nötig und geeignet, um die Ziele der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 in Deutschland während der Corona-Pandemie zu sichern (bitte möglichst ausführliche und detaillierte Darlegung)?