Sicherstellung des Kindeswohls bei Vaterschaftsanerkennungen im Rahmen der elterlichen Sorge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung im Hinblick auf die gemeinsame elterliche Sorge, die automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung einhergehen soll, wie es der Entwurf eines Gesetzes des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Änderung des Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts vorsieht, sicherstellen, dass dies stets dem Kindeswohl entspricht, und aus welchen Gründen sieht sie hier Reformbedarf, obwohl die Evaluation keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1450)?<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Änderung des Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts sicherstellen, dass ein Kind auch ausreichend vor den Folgen miterlebter Gewalt gegen ein Elternteil geschützt wird, und plant sie hier eine rechtliche Klarstellung?