Sicherstellung des Hilfesystems für Opfer häuslicher Gewalt nach Auslaufen des Bundesförderprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, nach Auslaufen des Bundesförderprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" am 31. Dezember 2023, ab 2024 zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (IstanbulKonvention) die Finanzierung des Hilfesystems für Opfer häuslicher Gewalt sicherzustellen, um bekannte Lücken im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zu schließen und Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und Frauennotrufe zu fördern?