Sicherstellung der Vertraulichkeit privater Kommunikation
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Versteht die Bundesregierung unter der "Vertraulichkeit privater Kommunikation", die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD grundsätzlich gesichert werden soll, auch die durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, und wenn ja, umfasst dieses Verständnis auch, dass keine technischen "Hintertüren" in der verschlüsselten Kommunikation eingebaut werden dürfen sowie die Kommunikation auf dem Endgerät, etwa durch Client-Side-Scanning, nicht vor der Verschlüsselung ausgelesen werden darf?