Sicherstellung der Überwachung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung trotz fehlender Daten sicher, dass die Bundesgesetze Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz flächendeckend eingehalten werden, vor dem Hintergrund, dass seitens der Bundesregierung bis zum Jahr 2019 Daten und Zahlen zu der Personalausstattung bei den Arbeitsschutzbehörden sowie den Arbeitszeitund Arbeitsschutzkontrollen in den Ländern abgefragt und auf Nachfrage zur Verfügung gestellt wurden (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/871 und 19/10554), seither aber mit Verweis auf Länderzuständigkeit nicht mehr (vgl. Bundestagsdrucksache 19/31886; bitte begründen), und wie ist der Stand der bis Ende 2023 zugesicherten Zwischenauswertung der Arbeitsschutz-Kontrolldichte in den Ländern (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 106 auf Bundestagsdrucksache 20/8261; bitte ausführen)?