Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-296335

Sicherstellung der Übertragung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird sichergestellt, dass im Falle eines Störfalls der technischen Übertragung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von der Arztpraxis an die Krankenkasse die erforderliche Information an den Arbeitgeber zur Gewährung der Lohnfortzahlung an den Arbeitnehmer erfolgt, und plant die Bundesregierung eine Präzisierung im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) für den entsprechenden Störfall, da zwar einerseits in der Anlage 2b zum Bundesmantelvertrag &ndash; Ärzte unter § 4 Nummer 4.1.4 vorgesehen ist, dass &ndash; wenn Versicherte zum Zeitpunkt des Störfalls noch in der Arztpraxis sind &ndash; sie eine mittels Stylesheet erzeugte unterschriebene papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in dreifacher Ausfertigung (für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und sich selbst) erhalten, gleichzeitig aber nach dem neuen § 5 Absatz 1 Satz 1 EntgFG seit 1. Januar 2023 nur noch eine Mitteilungspflicht für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer besteht, wenn nein, warum nicht?<br /> <br /> Durch welche geeigneten regulatorischen Maßnahmen soll eine Umsetzung der rechtlichen Vorgaben durch alle Vertragsärztinnen und -ärzte und damit eine Übertragung aller Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sichergestellt werden, wenn aktuell laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nur 80 Prozent der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von den Arztpraxen elektronisch an die Krankenkassen übertragen werden und bis heute nicht alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte über die notwendigen Voraussetzungen zur elektronischen Übertragung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die gesetzlichen Krankenkassen verfügen, und hält die Bunderegierung eine Regelung wie in § 95d Absatz 3 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) bzw. § 291b Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in diesem Zusammenhang für geeignet, wenn nein, warum nicht?