Sicherstellung der Stromversorgung während des Covid-19-bedingten "Lockdown light"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche gesetzlichen Regelungen oder andere geeignete Maßnahmen plant die Bundesregierung, um in der Zeit des "Lockdown light" ab dem 2. November 2020 sicherzustellen, dass für alle Haushalte fortwährend die Stromversorgung sichergestellt ist und Stromsperren nach § 19 der Stromgrundversorgungsverordnung mindestens für die Zeit der ausgeweiteten Kontaktbeschränkungen ausgeschlossen werden?