Sicherstellung der Schiffbarkeit des Elisabethfehnkanals
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Weise wird die Bundesregierung in Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesmittel für den Neubau der vierten (von insgesamt vier) Schleusen am Elisabethfehnkanal (EFK) bei Elisabethfehn, Landkreis Cloppenburg, aus dem Finanzierungsplan des BMVBS gestrichen wurden, ihrer Verantwortung aus der Bundeszuständigkeit nachkommen, um die weitere Schiffbarkeit des EFK sicherzustellen und diese Wasserstraße als wichtiges Element der regionalen Infrastruktur in einer strukturschwachen Region zu erhalten?