Sicherstellung der rechtzeitigen Antragsstellung auf Leistungen für bisher noch nicht anerkannte contergangeschädigte Menschen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie will die Regierung angesichts behinderungsbedingter Beeinträchtigungen (Gehörlosigkeit, Blindheit, Unterbringung in betreutem Wohnen) oder eines Aufenthaltes im Ausland oder auch aufgrund von Informationsdefiziten seitens der Angehörigen (zum Beispiel weil die Mutter aus Scham- und Schuldgefühl nicht mitteilt, dass sie Contergan genommen hat) sicherstellen, dass tatsächlich alle bisher noch nicht anerkannten contergangeschädigten Menschen so rechtzeitig vor der Ausschlussfrist informiert werden, dass es ihnen noch möglich sein wird, sich zunächst als contergangeschädigt zu begreifen und dann einen Leistungsantrag noch fristgerecht stellen zu können?</span>