Sicherstellung der Preisobergrenzen für Letztverbraucher nach dem Jahr 2027
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Preisobergrenzen für Letztverbraucher nach 2027 nicht weiter steigen (vergleiche Kleine Anfrage, Bundesdrucksache 18/7975, Antwort der Bundesregierung zu Frage 2, Bundesdrucksache 18/8218), und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die jährlich tatsächlich anfallenden Kosten für den Strom-Messstellenbetrieb für Letztverbraucher schnellstmöglich aufgrund von Mengeneffekten wieder sinken werden?