Sicherstellung der Neutralität bei Vergabeverfahren des BMWK
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Haus des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bei Kooperationen mit dem Öko-Institut e. V., bedingt durch die verwandtschaftliche Verwobenheit zwischen Staatssekretären und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Öko-Instituts e. V. (https://taz.de/Wirtschafts--und-Klimaministerium/!5822657/), keine Interessenskonflikte bei der Vergabe von Studien oder Aufträgen entstehen?