Sicherstellung der individuellen Asylverfahrensberatung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung sicherstellen (bitte gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen, zeitliche Planungen usw. auflisten), dass für alle Asylsuchenden in der Praxis eine einzelfallbezogene rechts- und verfahrenstechnische Beratung gewährleistet wird, wie es Artikel 19 der Asylverfahrensrichtlinie (2013/32/EU) als Mindestvoraussetzung verlangt, wenn nach mir von Beratungsstellen zugetragenen Informationen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowohl sein Angebot zur Gruppenberatung der ersten Stufe als auch zur individuellen Asylverfahrensberatung der zweiten Stufe nach § 12a des Asylgesetzes zumindest an einigen Standorten bereits jetzt, im Dezember 2022, reduziert oder vollständig eingestellt haben soll und es zugleich einen ungewissen Zeitraum dauern wird, bis eine behördenunabhängige individuelle Asylverfahrensberatung flächendeckend aufgebaut sein wird (laut Bundestagsdrucksache 20/4327, S. 33, ist die diesbezügliche künftige Förderung durch den Bund auf entsprechend bewilligte Haushaltsmittel beschränkt), und wie viele individuelle Beratungsgespräche der zweiten Stufe nach § 12a des Asylgesetzes haben das BAMF bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die Wohlfahrtsverbände (bitte differenzieren) im Jahr 2022 durchgeführt (bitte nach Monaten auflisten)?