Sicherstellung der Geltung des Deutschlandtickets in eigenwirtschaftlich betriebenen ÖPNV-Verkehrsmitteln
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Einführung des 49-Euro-Tickets ab 1. Mai 2023 bei Verkehrsmitteln, die nicht in öffentlicher Hand liegen oder öffentlich bezuschusst werden (viele Seilbahnen oder auch Schifffahrt, die hauptsächlich nichttouristische Zwecke erfüllen) vom Kunden jedoch als öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wahrgenommen werden (z. B. Fähre), dieselben Fahrgastrechte gelten, wie im normalen ÖPNV, und wie soll dies zukünftig geregelt werden?